1) Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Unsere Provision ist fällig bei Vertragsabschluss, zu dem wir hinzuzuziehen sind.

2) Unsere Tätigkeit erlischt mit Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages. Ansprüche aus dem Vertrag können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden, da wir eine sachliche Überprüfung des Vertragsinhaltes nicht gewährleisten. Schadensersatzansprüche aus Anfechtung bzw. Minderung zum Kaufgegenstand werden von uns nicht erfüllt.

3) Spätere Hinweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises. Ist dem Empfänger, die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf sowie für eine Vermietung.

4) Unsere Angebote sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weiter gegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt.

5) Der Makler kann für beide Vertragsparteien tätig werden.

6) Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen und nicht auf Richtigkeit überprüft worden sind. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben dementsprechend keine Haftung.

7) Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt zu dem die Schadensverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

8) Es gilt deutsches Recht – Gerichtsstand ist Berlin.